Patientenverfügung

Zu dem Komplex der Vorsorgevollmacht gehört auch unbedingt die Patientenverfügung. Mit dieser legen Sie in medizinischer Sicht fest, welche Behandlungsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen an Ihnen später vorgenommen werden dürfen bzw. nicht vorgenommen werden dürfen, wenn Sie selbst darüber nicht mehr entscheiden können. Sie machen damit von Ihrem Selbstbestimmungsrecht in zulässiger Weise Gebrauch und bestimmen zusätzlich eine Person Ihres Vertrauens, die in diesen Situationen ihrem Willen Ausdruck verschaffen dürfen.

Hier gibt es neuerdings durch die Rechtsprechung in Form des sog. „Konkretisierungsgebotes“ erhöhte Anforderungen, so dass Sie insbesondere Patientenverfügungen, die vor ca. 5 Jahren oder früher errichtet worden sind auf Ihre Wirksamkeit überprüfen sollten.

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