Stiftungen

Sie können alternativ oder in Ergänzung zur erbrechtlichen Vermögensnachfolge eine Stiftung errichten. Dies geschieht am besten schon zu Lebzeiten, um Ihr Stiftungsprojekt und dessen Zweck effektiv umzusetzen, oder erst mit dem Todesfall. Der der Stiftung zu Grunde liegende langfristige Zweck und ebenso deren Ausstattung mit Organen und Gremien bedarf ausführlicher Überlegungen und Diskussionen.

Hierbei und bei der sich anschließenden Errichtung der Stiftung mit Satzung, Einrichtung von Stiftungsorganen und behördlicher Anerkennung berate ich Sie gerne. Auch hier gibt es erstaunliche juristische Gestaltungsfreiheiten. Es bieten sich verschiedene Varianten an, z.B. Familienstiftung, Verbrauchsstiftung (auf 10 Jahre), die nach finanzbehördlicher Genehmigung gemeinnützige und steuerlich privilegierte Stiftung oder lediglich die unselbstständige Treuhandstiftung. Der administrative Aufwand einer Stiftung sollte jedoch nicht unterschätzt werden.

Ich berate auch bei der Fragestellung, ob die Errichtung einer Stiftung tatsächlich Sinn macht und ob nicht stattdessen zu einfacheren Lösungen gegriffen wird.

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