Vorsorgevollmacht

Im Zusammenhang mit der Testamentsberatung berate ich regelmäßig bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht (und Patientenverfügung – s.u.). So können Sie für den Fall vorsorgen, dass ihre körperliche oder geistige Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit später einmal eingeschränkt ist oder verloren geht – z.B. krankheits- oder altersbedingt – indem eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln darf. Die staatlich anzuordnende Einsetzung eines Betreuers entfällt damit.

Ehegatten setzen sich in der Regel gegenseitig als Bevollmächtigte ein, dann muss allerdings auch daran gedacht werden, dass für den überlebenden Ehegatte eine weitere Person handeln darf und diese in der Vorsorgevollmacht schon aufgeführt ist.

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