Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung bzw. die Erbstreitigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft ist häufig konfliktanfällig – besonders dann, wenn eine Testamentsgestaltung unterblieben ist. Es beginnt häufig mit Fragen der Testierfähigkeit, der Wirksamkeit oder der Bindungswirkung eines Testaments bzw. mit der Feststellung der Erben. Erbschleicherei ist überall. Auslegungsfragen nach dem Gesetz oder Testament schließen sich an, z.B. der Umfang der Erbberechtigung oder des Nachlasses. Wird ein Erbschein benötigt, wie wird der Nachlass bis zur Teilung verwaltet und wie wird er schließlich aufgeteilt? Gibt es Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche?

Ich berate Sie bei diesen Fragen, ich entwickle mit Ihnen streitvermeidende Strategien und notfalls vertrete ich Sie gerichtlich (z.B. Auskunfts- oder Herausgabe- oder Ausgleichsansprüche). Das gerichtliche Vorgehen stellt regelmäßig die ultima ratio dar.

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