Rechtsanwalt Dr. Matthias Baus, EMBA

Ihr Experte für Erbrecht und Stiftungsrecht in Hamburg

Plötzlich ist der Erbfall da und es besteht ein dringendes Regelungsbedürfnis.

Aber eigentlich möchte man mit  Erbstreitigkeiten und den damit zusammenhängenden Fragen möglichst nichts zu tun haben. Ich gehe hingegen im Erb- und Stiftrecht ein und aus. Mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung Ausdauer, Investigation und Recherche in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet möchte ich mir Ihr Vertrauen erwerben. Einen solchen Experten benötigen Sie in der Regel bei Erbstreitigkeiten. Und natürlich werden Sie dabei etwas Geduld und wir beide zusammen einiges an Psychologie aufbringen müssen.

Meine Beratungsphilosophie

Ich bin als Rechtsanwalt auch Dienstleister. Ich nehme mir die Zeit, um Ihnen zuzuhören und um auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Interessen einzugehen – auch in „kniffligen“ Fragen. Die Sachverhaltserforschung ist häufig sehr wichtig, weil die Erben oft wie Außenstehende behandelt werden. Was im Einzelnen passiert ist, werden wir uns gemeinsam und systematisch erarbeiten. Dann kann auch einmal regelrechtes „Schnüffeln“ angesagt sein, dabei gibt es viele Wege und legale „Tricks.“ 

Ihr Vertrauen ist mir dabei wichtig.

Der Gang zu den Gerichten bleibt für mich die letzte Wahl, manchmal ist er unvermeidbar.

Zusammen mit BORSDORFF TORNOW RECHTSANWÄLTEN

Seit Anfang 2020 habe ich mit den Rechtsanwälten Frederike Borsdorff, LL.M. und Jan Peter Tornow in deren Kanzleiräumen angeschlossen. Deren Kanzlei ist auf Unternehmensnach-folge, sonstige Erbrechtsfragen und auf Familienunternehmen ausgerichtet. Für alle Beteiligten stellt es eine sehr sinnvolle fachliche Ergänzung und organisatorische Verbesserung dar.

Rechtsgebiete

Testamentsgestaltung

Sie haben es in der Hand: Das eigene Testament legt Ihre persönlichen Regelungswünsche fest.

Erbauseinandersetzung

Die uneinige Erbengemeinschaft unwirksame Testamente, die Aufteilung des Nachlasses – leider wird viel gestritten.

Pflichtteilsansprüche

Die bittere Enterbung, soll der Pflichtteil geltend gemacht werden oder wie sind die früheren Schenkungen zu berücksichtigen?

Testamentsvollstreckung

Sie wollen nach Ihrem Tod noch etwas „mitregieren“ – manchmal ist es unerlässlich.

Lebzeitige Schenkungen

Schenken mit Verstand. Oder: Was weg ist, ist weg. Auch hier kann man gestalten und regeln.

Stiftungen

Stiftungen sind für die Ewigkeit. Der Zweck, die Ausstattung und die Verfassung der Stiftung wollen gut überlegt sein.

Sie wünschen rechtliche Beratung zum Thema Erbrecht? Kontaktieren Sie mich zur Terminabsprache.

Telefon: 040 32 87 29 66

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