Die Unternehmensnachfolge im klassischen, mittelständisch geprägten Unternehmen darf keinesfalls unter allein rechtlichen oder steuerlichen Erwägungen ablaufen. Letztlich geht es um eine ganzheitliche Unternehmensnachfolgeplanung, die mit der weiteren unternehmensstrategischen Ausrichtung, der angestrebten Kontinuität und der Existenz und Auswahl geeigneter Kandidaten als Nachfolger beginnt. Viele Fragen laufen hier zusammen: Was ist für das Unternehmen gut, was ist für die Familie gut, welche Ziele kann der Nachfolgekandidat verfolgen und wie lässt sich dies letztlich mit der Zielvorstellung des Erblassers vereinbaren.
Die Entwicklung eines ganzheitlichen Nachfolgekonzeptes wird der Unternehmer am besten im Team mit den Beratern aus den Bereichen Finanzen, Steuern und Recht und mit weiteren Familienmitgliedern erarbeiten. Hier wirke ich als juristischer Berater mit und bringe ebenso meine Erfahrung aus fast 20-jähriger Tätigkeit in einem Großunternehmen ein. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen, insbesondere deren sog. „Nachfolgeklauseln“, müssen unbedingt mit den testamentarischen Verfügungen harmonieren.