Rechtsgebiete

Ohne klare, fachliche Ausrichtung und Spezialisierung geht es nicht. Deshalb konzentriere ich mich ausschließlich auf die Schwerpunkte Erbrecht („Erben und Vererben“) und Stiftungsrecht sowie Fragen, die damit häufig in Verbindung stehen – wie z.B. Gesellschaftsrecht oder Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dabei ist die Erbschaftsteuer immer im Blick.

Ich beziehe sämtliche wirtschaftlichen, steuerlichen, familiären und psychologischen Aspekte angemessen mit ein. Nur ganzheitliche Lösungen funktionieren. Ich verstehe mich als Dienstleister. Oft geht es zunächst um rechtliche Verständnisfragen. Man muss ja nicht gleich vor Gericht landen.

Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft, Geltendmachung des Pflichtteils bzw. Enterbung, Ausgleichungen lebzeitiger Zuwendungen, Ausschlagung, Vermächtnis, Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung etc. – um so vieles kann leider gestritten werden.

Z.T. finden Sie unter „Aktuelles“ weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten.

Testamentsgestaltung

Sie haben es in der Hand: Das eigene Testament legt Ihre persönlichen Regelungswünsche fest.

Erbauseinandersetzung

Die uneinige Erbengemeinschaft unwirksame Testamente, die Aufteilung des Nachlasses – leider wird viel gestritten.

Pflichtteilsansprüche

Die bittere Enterbung, soll der Pflichtteil geltend gemacht werden oder wie sind die früheren Schenkungen zu berücksichtigen?

Testamentsvollstreckung

Sie wollen nach Ihrem Tod noch etwas „mitregieren“ – manchmal ist es unerlässlich.

Lebzeitige Schenkungen

Schenken mit Verstand. Oder: Was weg ist, ist weg. Auch hier kann man gestalten und regeln.

Stiftungen

Stiftungen sind für die Ewigkeit. Der Zweck, die Ausstattung und die Verfassung der Stiftung wollen gut überlegt sein.

Unternehmensnachfolge

Nicht zu spät anfangen: Das Profil muss passen, aber auch die rechtliche und steuerliche Konstruktion.

Vorsorgevollmacht

Sie sind handlungsunfähig – wer darf sich um Ihre Unterbringung und um das Konto kümmern ?

Patientenverfügung

Sie sind handlungsunfähig – was dürfen die Ärzte tun und was sollen sie gerade nicht tun ?