Ohne klare, fachliche Ausrichtung und Spezialisierung geht es nicht. Deshalb konzentriere ich mich ausschließlich auf die Schwerpunkte Erbrecht („Erben und Vererben“) und Stiftungsrecht sowie Fragen, die damit häufig in Verbindung stehen – wie z.B. Gesellschaftsrecht oder Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Dabei ist die Erbschaftsteuer immer im Blick.
Ich beziehe sämtliche wirtschaftlichen, steuerlichen, familiären und psychologischen Aspekte angemessen mit ein. Nur ganzheitliche Lösungen funktionieren. Ich verstehe mich als Dienstleister. Oft geht es zunächst um rechtliche Verständnisfragen. Man muss ja nicht gleich vor Gericht landen.
Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft, Geltendmachung des Pflichtteils bzw. Enterbung, Ausgleichungen lebzeitiger Zuwendungen, Ausschlagung, Vermächtnis, Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung etc. – um so vieles kann leider gestritten werden.
Z.T. finden Sie unter „Aktuelles“ weitere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten.