Über mich

Jahrgang 1958, verheiratet und 3 Kinder.

Studium der Rechtswissenschaften 1977- 1982 in Freiburg und Genf. Referendariat 1983 – 1987 in Hamburg; Promotion im Aktienrecht; seit 1987 Zulassung als Rechtsanwalt.

1987 – 2007 verschiedene Positionen (Hamburg, Frankfurt, Prag, London, Bochum) in einem großen, international tätigen Unternehmen. Zuletzt 2000 – 2007 dort als Chefjustitiar.

Seit 2007 ausschließliche Ausrichtung auf Erbrecht und Stiftungsrecht in Bürogemeinschaft in der Innenstadt von Hamburg. Fachlehrgang für den Fachanwalt für Erbrecht und Ausbildung im Studiengang „Private Wealth Management“ der Universität Münster (mit Executive MBA Anfang 2009). Übernahme diverser Testamentsvollstreckungen (Abwicklungs- und Dauervollstreckung).

Seit 2020 Zusammenschluss mit BORSDORFF TORNOW RECHTSANWÄLTE, die auf Erbrecht und Unternehmensnachfolge spezialisiert sind, in deren Räumlichkeiten in der ABC-Straße 38 in 20354 Hamburg.

2021: Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht.

Mitgliedschaften: Hans. Rechtsanwaltskammer Hamburg; Hamburgischer Anwaltsverein; DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge); Lions; Mitgliedschaften in diversen Beiräten.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch.

Meine Beratungsphilosophie

Ich bin als Rechtsanwalt auch Dienstleister. Ich nehme mir die Zeit, um Ihnen zuzuhören und um auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Interessen einzugehen – auch in „kniffligen“ Fragen. Ihr Vertrauen ist mir wichtig. Der Gang zu den Gerichten bleibt die letzte Wahl.

Vergütung

Ich werde Sie vor Beginn einer Beratung auf die Einzelheiten der Gebührenfestsetzung für meine Beratungsleistung hinweisen. Grundlage hierfür ist das in der Fassung vom 18. Juli 2017 geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach sollen der Rechtsanwalt und Mandant für alle außergerichtlichen, beratenden Tätigkeiten eine individuelle Vereinbarung treffen. Eine solche Vereinbarung werden wir somit vor Beginn meiner Beratungstätigkeit abschließen, die sich i.d.R. nach meinem Zeitaufwand bemessen wird (Stundenhonorar). Die Abrechnung wird im Detail die geleisteten Zeiteinheiten und Arbeitsschritte ausweisen.

Für Gerichtsverfahren sieht das RVG feste Gebührensätze vor, die sich nach dem Wert des Streitgegenstandes richten. Anhand einer Tabelle ist vorhersehbar, welches Kostenrisiko mit einem bestimmten Wert verbunden ist. Als Rechtsanwalt bin ich nach dem RVG verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.