Pflichtteilsansprüche

Darüber gibt es sehr häufig Streit. Die Ausgangslage: Die Tochter oder der Sohn (z.B. aus erster Ehe) erhält nach dem Testament rein gar nichts (Enterbung) oder wird mit einem wertlosen Gegenstand abgespeist oder es wird eine Anrechnung mit früher zugewandten Vermögensteilen vorgenommen oder es wird ein Pflichtteilsverzicht erschlichen. Hier gibt es viele Fallstricke, List, Tücke, Ungerechtigkeit und schwierige Bewertungsfragen.

Oft geht man wie ein „Spürhund“ vor. Es gilt: Wissen (Information) ist Macht. Es geht dabei auch um Taktik und Psychologie. Auch hier berate ich Sie gerne. Geduld ist immer vonnöten und erhöhte Aufmerksamkeit, wenn die Ausschlagung vorzugswürdig ist und sodann der Pflichtteil verlangt wird. Oder es gab zu Lebzeiten erhebliche Schenkungen, die zu sog. Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.

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