Testamentsvollstreckung

Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie in besonderer Weise Ihre Vorstellungen von der Abwicklung des Nachlasses durchsetzen. Diese bietet sich im Wege der testamentarischen Verfügung für folgende Sachlagen an: Es gibt komplizierte Vermögens – und Familienverhältnisse und daher Konfliktpotenzial; das vererbte Vermögen ist somit besonders „schutzwürdig“; das Testament sieht eine Vielzahl von Regelungen vor, ist also in der Abwicklung kompliziert; oder die alsbaldige Teilung des Nachlasses ist nicht geboten, so dass es für einen längeren Zeitraum zu einer sog. Dauervollstreckung kommen soll; oder es gibt minderjährige oder behinderte Erben.

Oder umgekehrt: Sie sind von der Testamentsvollstreckung betroffen und fühlen sich „gegängelt“. Einen Testamentsvollstrecker kann man auch loswerden – aber wie?

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