Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung können Sie in besonderer Weise Ihre Vorstellungen von der Abwicklung des Nachlasses durchsetzen. Diese bietet sich im Wege der testamentarischen Verfügung für folgende Sachlagen an: Es gibt komplizierte Vermögens – und Familienverhältnisse und daher Konfliktpotenzial; das vererbte Vermögen ist somit besonders „schutzwürdig“; das Testament sieht eine Vielzahl von Regelungen vor, ist also in der Abwicklung kompliziert; oder die alsbaldige Teilung des Nachlasses ist nicht geboten, so dass es für einen längeren Zeitraum zu einer sog. Dauervollstreckung kommen soll; oder es gibt minderjährige oder behinderte Erben.
Oder umgekehrt: Sie sind von der Testamentsvollstreckung betroffen und fühlen sich „gegängelt“. Einen Testamentsvollstrecker kann man auch loswerden – aber wie?