Testamentsgestaltung

Die Ausgangslage: Sie haben mit Können, Einsatz, vielleicht auch etwas Glück, ein Vermögen aufgebaut, das es jetzt zu vererben gilt? Wollen Sie es einfach dem Gesetz, d.h. der gesetzlichen Erbfolge überlassen, wie Ihr Nachlass auf die Erben übergeht – oder wollen Sie es aktiv gestalten und steuern ? Denn so können Sie den familiären Gegebenheiten oder den Vermögensverhältnissen streitvermeidend Rechnung tragen. Überforderte oder minderjährige Erben, „Patchwork-Familien“, Beteiligungen, Immobilien und andere nicht teilbare Gegenstände, „Patchwork-Familien“, Behindertentestament, Internationalisierung, Erbschaftsteuer – alles verlangt spezielle Lösungen. Erbe oder bloß Vermächtnisnehmer?

Mit der Testamentsgestaltung haben Sie es in der Hand, die wesentlichen Regelungen vorher und zu Lebzeiten sorgfältig zu planen und zu ordnen und späteres Konfliktpotenzial auszuschalten. Sie sind damit auch in der Lage die erbrechtlichen Regelungen an den Bedürfnissen, Fähigkeiten oder sonstigen Persönlichkeitsmerkmalen Ihrer Familienangehörigen auszurichten. Oder Sie können auch schon die Enkelkinder in den Kreis der Destinatäre aufnehmen. Der umgekehrte Fall: Sie sind kinderlos – wer soll dann erben? Das „Was passiert, wenn …“ im Blick haben und unvorhergesehene Ereignisse gleich mit abdecken und eben gestalten.

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